Montag bis Freitag 8:00 – 18:00 Uhr
Seit Jahren verteidige ich engagiert und kompetent die Interessen meiner Mandanten im Arbeitsrecht in Frankfurt.
Sie haben Fragen zu einer Kündigung, Abfindung,
Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder einem Arbeitsvertrag?
Dann nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung:
Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag & Befristung
Ich helfe Ihnen dabei:
Gehalt, Urlaub, Mutterschutz & Elternzeit
Ich kümmere mich um
Arbeitsvertrag & Arbeitszeugnis
Ich prüfe
Unser Extra-Service für Rechtsschutzversicherte:
Auch als Rechtsschutzversicherter genießen Sie das Recht, jederzeit den Anwalt Ihres Vertrauens frei auszuwählen. Das Recht auf freie Anwaltswahl ist durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geschützt. Sie bestimmen den Anwalt, niemand sonst. Gerne übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Rufen Sie einfach an und lassen Sie sich beraten!
Abfindungsverhandlungen sind Psychologie und Mathematik. In Gesprächen mit dem Arbeitgeber sind meine geschulten Antennen ausgefahren.
Da ich beide Seiten kenne, kann ich die Schwächen der jeweils anderen Seite für Sie nutzbar machen.
So bekommen wir den wahren Wert heraus, den Ihr Arbeitgeber bereit ist zu zahlen und setzen diesen für Sie durch.
Für Privatpersonen sind Kündigungen und Abfindungsverhandlungen
häufig mit erheblichen Konsequenzen im wirtschaftlichen und persönlichen Bereich verbunden.
Ich nehme mir Zeit und höre Ihnen zu, um die ideale Strategie für Ihr Anliegen gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten.
Da ich emotional frei bin, sage ich ehrlich meine Meinung und mache keine leeren Versprechungen.
Die vereinbarten Ziele setzen wir konsequent außergerichtlich und – falls
erforderlich – gerichtlich durch.
Gerade bei Kündigungen ist schnelles Handeln erforderlich.
Wenn Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einlegen, wird es wesentlich schwieriger, eine Abfindung oder eine andere Einigung durchzusetzen.
Deshalb garantiere ich Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine telefonische Ersteinschätzung.
Können Sie mich jetzt nicht erreichen, hinterlassen Sie uns Ihre Handynummer – ich rufe zurück.
Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie schnellstmöglich einen Rückruf mit einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Situation von mir!
Nicht immer muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber einfach hingenommen werden.
Eine ordentliche Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt und rechtswirksam, wenn sie auf personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen basiert, sofern das Kündigungsschutzgesetz greift, d.h. Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Liegen entsprechende Gründe nicht vor, ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt und damit unwirksam. In diesem Fall muss sich der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht abfinden – es gibt einen rechtlichen Kündigungsschutz, der mit einer Kündigungsschutzklage eingefordert werden kann.
Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Kündigung ungerechtfertigt und unwirksam ist, kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Dann erfolgt eine gerichtliche Prüfung der Gründe und der Wirksamkeit der Kündigung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage erhebt.
Bei einer Kündigung steht mir auch eine Abfindung zu! – Leider ist diese Aussage nur in wenigen Fällen zutreffend. Einen wirklichen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie meist nicht.
Trotzdem werden in vielen Fällen Abfindungen gezahlt, da viele Kündigungen leicht anfechtbar sind. Im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleiches wird dann die Summe ausgehandelt, die Ihr Arbeitgeber bereit ist, für Ihr Akzeptieren der Kündigung zu zahlen.
Sie möchten Ihre mögliche Abfindung berechnen? Ihr individuelles Ergebnis ist im Wesentlichen von drei Hauptfaktoren abhängig:
Als grobe Faustregel können Sie mit etwa der Hälfte des letzten Bruttogehalts pro Beschäftigungsjahr rechnen. Jedoch können wir durch geschicktes Verhandeln, Beachten von persönlichem Kündigungsschutz und je nach finanzieller Situation Ihres Arbeitgebers häufig eine deutlich höhere Abfindung erzielen.
Die entscheidende Aufgabe des Anwalts ist dabei, das Risiko für den Arbeitgeber herauszuarbeiten. Je größer das Risiko für den Arbeitgeber, desto höher wird die Abfindung.
Damit eine Kündigung wirksam ist, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt sein. Zu erfüllende Anforderungen:
Damit ein Kündigungsschreiben wirksam ist, muss klar ersichtlich sein, dass dieses auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzielt und um welche Art von Kündigung es sich handelt, also ob die Kündigung ordentlich oder außerordentlich erfolgen soll.
Außerdem muss die Kündigungserklärung in schriftlicher Form bei der anderen Partei eingehen.
Nur wer den rechtlichen Rahmen kennt, in dem er sich bewegt, kann optimal verhandeln. Hierfür ist der Beistand durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich.
Zudem kann ein Anwalt durch die professionelle Distanz zu Ihrem Arbeitgeber besser über die Höhe Ihrer Abfindung oder anderen Themen verhandeln.
Sie werden auch von Ihrem Chef wesentlich ernster genommen, wenn Sie einen Anwalt an Ihrer Seite haben.
Wie Sie sehen, geht die Funktion eines Anwalts über die bloße Beratung weit hinaus und bietet Ihnen einen entscheidenden Mehrwert, der sich in der Regel auch in einer höheren Abfindung niederschlägt.
Ob Sie wirklich einen Anwalt brauchen, finden wir am besten in einem kurzen Erstgespräch heraus. Rufen Sie mich an und ich sage Ihnen, ob eine Vertretung in Ihrem Fall wirklich sinnvoll ist.
Im Arbeitsrecht gibt es, auch wenn Sie gewinnen, in der Regel keine Kostenerstattung vom Gegner. Daher klären wir mit Ihnen die Kostenfrage.
Im Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall und wägen ab, ob eine Vertretung für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn diese Frage positiv zu beantworten ist, bieten sich zwei Wege zur Finanzierung:
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen übernehmen, wenn Arbeitsrecht umfasst ist, in der Regel alle gesetzlichen Gebühren, bis auf den von Ihnen vereinbarten Selbstbehalt (meist 150 Euro). Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen in Deutschland zusammen und holen gerne für Sie die Deckungszusage ein.
Anwaltliche Vertretung auch ohne Rechtsschutzversicherung
Was, wenn Sie keine Versicherung für Rechtsschutz haben oder Ihre Versicherung nicht deckt?
Auch dafür gibt es eine Lösung! In der Vorprüfung checken wir Ihren Fall und dessen Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen, woran Sie sind, und übernehmen nur wirklich aussichtsreiche Fälle mit sehr guten Chancen auf eine Abfindung, die alle anfallenden Kosten deckt.
Sprechen Sie uns an, wir werden auch für Ihren Fall eine Lösung finden! Die Durchsetzung Ihrer Abfindung soll nicht an den Kosten scheitern.
In Deutschland sind kranke Menschen nicht durch einen speziellen Kündigungsschutz geschützt.
ABER: In der Realität finden wir im gemeinsamen Gespräch oft gute Gründe, warum Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht einfach kündigen darf. So kann ich regelmäßig entweder eine hohe Abfindung oder das Fortbestehen Ihres Arbeitsplatzes sichern.
Rufen Sie daher jetzt an und erfahren Sie, wie wir Ihrem Arbeitgeber die Stirn bieten können: